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Förderung und Zuschuss für Treppenlifte sind möglich

Wir informieren und helfen beim Antrag

Förderungen für Barrierefreiheit

Das können sie bei Bremen Lifte erwarten

In sehr vielen Fällen bekommen Sie Zuschüsse zu dieser Investition für mehr Barrierefreiheit. Vom Antrag bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift begleite ich Sie oder einer meiner Mitarbeiter. Wir sind fest an Ihrer Seite. Sie gewöhnen sich an einen Menschen, der von der ersten Beratung an Ihr fester Ansprechpartner bleibt, auch später bei einer Wartung.

Welche Förderungen gibt es für Treppenlifte?

Arne Buchholz erklärt im Video welche Förderungen für Treppenlifte möglich sind und auf welche wichtigen Dinge zu beachten sind. Bremen Lifte berät und unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Förderungen.

Recht auf Teilhabe

Erwähnt sei an dieser Stelle auch die Wandlung des „barrierefreien Bauens“ in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Z.B. werden neben motorisch eingeschränkten, alten und sehbehinderten Menschen jetzt auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder besonders groß- oder kleinwüchsige Menschen berücksichtigt. Auch kommt das barrierefreien Bauen Menschen zugute, die mit Kindern, Kinderwagen oder einfach mit Gepäck unterwegs sind. Barrierefreies Bauen bedeutet Qualitätsgewinn für alle. Damit wird unter anderem das Recht auf Teilhabe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankert. Sowie auf die Anliegen aus der UN Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland 2008 ratifiziert wurde, eingegangen.

Pflegekostenzuschuss für den Kauf eines Treppenliftes

Der Pflegekostenzuschuss bietet Ihnen finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung der Krankenkassen. Dieser Zuschuss ist besonders für Menschen wichtig, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Zuhause benötigen. Seit dem 1. Januar 2015 können Personen mit einem Pflegegrad bis zu 4.000 Euro erhalten, um ihre Wohnsituation entscheidend zu verbessern.


Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Diese Unterstützung kann maßgeblich dazu beitragen, Ihr Wohnumfeld den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Für Wohngemeinschaften gilt: Der Zuschuss kann pro pflegebedürftige Person beantragt werden, sodass jede Person in der Gemeinschaft profitieren kann. Bei pflegebedürftigen Ehepaaren ist unter bestimmten Bedingungen sogar ein Zuschuss von bis zu 8.000 Euro möglich.


Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren. Beachten Sie, dass der Zuschuss vor dem Kauf des Treppenlifts beantragt werden muss. Gerne unterstützen wir von Hamburg Lifte Sie dabei, die notwendigen Unterlagen für die Beantragung zusammenzustellen. Der Zuschuss kann auch für andere Maßnahmen wie die Schaffung barrierefreier Zugänge oder die Anpassung von Sanitäranlagen genutzt werden, um den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erleichtern.


Wenn Sie Fragen zur Beantragung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bei Hamburg Lifte bieten wir nicht nur erstklassige Produkte wie Treppenlifte, Hublifte und Plattformlifte an, sondern auch eine umfassende Beratung, professionelle Montage und einen exzellenten Service. Unser Ziel ist es, Ihre Mobilität und Lebensqualität zu verbessern und Ihnen ein sicheres und komfortables Zuhause zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegekostenzuschuss für Treppenlifte

Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:


  1. Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
  2. Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
  3. Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.


Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Bremen-Lifte-Service

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Darlehen oder Investitionszuschuss - KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

Weitere Informationen zu möglichen Darlehen für Treppenlifte

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:


  1. Treppenlifte
  2. barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
  3. Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
  4. Rampen zur Überwindung von Barrieren.

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:


Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  1. Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  2. Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
  3. Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  4. sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  1. Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
  2. Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  3. Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

Überwindung von Treppen und Stufen

  1. Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  2. Treppenlifte
  3. barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  4. Rampen zur Über­windung von Barrieren

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

Förderungen durch das Sozial- und Grundsicherungsamt

Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt beispielsweise der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung. Ein Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (früher BSHG) kann aber immer erst geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Außerdem sind die Leistungen von Sozial- und Grundsicherungsamt immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller. Und können gegebenenfalls auch nur als Darlehen gewährt werden.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Kostenübernahme nach einem Unfall

Die Kostenübernahme für den Treppenlift kann auch erfolgen, wenn Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen sind. Die Kosten werden je nach Zuständigkeit von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft oder der Haftpflichtversicherung getragen. Dies ist jedoch individuell und Abhängig von verschiedenen Faktoren

Regionale Förderungen

Einige Landesregierungen haben Fördermaßnahmen erlassen. Um mobilitätseingeschränkten Personen zu ermöglichen, länger in der eigenen Wohnung zu bleiben. Aktuell fördern Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen sowie die Region Hannover den Einbau eines Treppenlifts.

Das sagen Kunden von Bremen Lifte

Echte Freunde - von echten Kunden

Susanne T.

Kann ich wärmstens empfehlen Lieferfristen wurden eingehalten und der Service war klasse. Qualität zu fairen Preisen von einem sachverständigen und sympathischen Team.

Ursula L.

Ursula L

Sehr zu empfehlen Der Titel sagt schon alles, die Firma ist wirklich sehr zu empfehlen! Die erste Kontaktaufnahme war sehr rasch und das Gespräch sehr informativ. Der Herr am Telefon war auch sehr zuvorkommend. Wir hatten zu dem Zeitpunkt bereits ein anderes Unternehmen und trotzdem hat uns dieses Unternehmen weiterhin beraten. Sehr zu empfehlen

Claus Bronsert

Claus Bronsert

Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten …

Kontaktieren Sie uns gerne

Arne Buchholz

Arne Buchholz
Geschäftsführer