Treppenlifte für Bremen und Umgebung

Treppenlift-Förderung in Bremen: So finanzieren Sie Ihren Lift

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
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Reden wir zuerst über das, was Bremen nicht hat

Sie werden im Internet Seiten finden, die von einem Bremer Landeszuschuss in Höhe von 15.000 Euro für den barrierefreien Umbau schreiben. Das stimmt nicht. Diese Zahl gehört zu einem Hamburger Programm und wird munter auf Bremen übertragen. Wir halten es lieber ehrlich: Das Land Bremen hat kein eigenes Zuschussprogramm für Treppenlifte im selbstgenutzten Eigentum. Bremen fördert an dieser Stelle mit zinsgünstigen Krediten.

Das klingt erst einmal ernüchternd. Es heißt aber nicht, dass Sie in Bremen weniger Geld bekommen – die Zuschüsse kommen hier über Pflegekasse und KfW, und die stehen Ihnen in voller Höhe zu. In Summe sind das bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse und bis zu 6.250 Euro von der KfW. Der BAB-Kredit deckt dann bequem ab, was übrig bleibt. Genau deshalb lohnt sich in Bremen die persönliche Beratung besonders. Wo Hamburg eine Tabelle hat, aus der man ablesen kann, braucht es hier jemanden, der die Töpfe in der richtigen Reihenfolge zusammensetzt. Das machen wir für Sie – kostenlos und unverbindlich.

Ihre drei Bausteine zur Förderung in Bremen

1. Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro


Liegt ein Pflegegrad vor, ist das immer der erste Schritt. Die Pflegeversicherung bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – Treppenlifte gehören ausdrücklich dazu.

Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, und der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, addieren sich die Beträge: bei einem pflegebedürftigen Ehepaar auf bis zu 8.360 Euro.

Wichtig: Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse – und er muss gestellt sein, bevor Sie den Lift bestellen.

2. Der KfW-Zuschuss: bis zu 6.250 Euro, ganz ohne Pflegegrad


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter und Pflegegrad. Für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer weiter geht und den Standard „Altersgerechtes Haus" erreicht, bekommt 12,5 Prozent und bis zu 6.250 Euro. Für den höheren Fördersatz schreibt die KfW einen Sachverständigen vor. Arne Buchholz ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen – wenn Sie ohnehin über Bad und Zugang nachdenken, sollten wir darüber sprechen.

3. Der BAB-Kredit „Rund ums Haus": bis zu 50.000 Euro


Und hier kommt die Bremer Besonderheit ins Spiel, die viele unterschätzen.

„Rund ums Haus" – der Bremer Weg über die BAB

Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bündelt in ihrem Programm „Rund ums Haus" mehrere Bereiche. Einer davon heißt „Altersgerecht Umbauen" und leitet das KfW-Programm 159 durch. Gefördert werden unter anderem:

  • Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge
  • Maßnahmen an Außenanlagen, etwa Wege und Stellplätze
  • Eingangsbereiche und Haustüren
  • Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung, Anpassung der Raumgrößen
  • Bodengleiche Duschen und Haltegriffe im Sanitärbereich
  • Assistenzsysteme wie Notrufsysteme und Gebäudetechnik

Annuitätendarlehen bis zu 50.000 €
Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Laufzeit bis zu 10 Jahre
Grundschuld Verzicht auf Grundschuldeintrag
Vergabe direkt an die Eigentümer, ohne Umweg über die Hausbank
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Der Verzicht auf den Grundschuldeintrag ist der Punkt, auf den es ankommt. Für ältere Eigentümerinnen und Eigentümer ist das oft der Unterschied zwischen „geht" und „geht nicht" – kein Notartermin, keine Grundbuchkosten, kein Rangrücktritt mit der Hausbank.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein Parallelprogramm mit denselben Bausteinen – relevant, wenn im Mehrfamilienhaus ein Aufzug oder ein Lift im Treppenhaus geplant ist.

Auch hier gilt: Der Antrag muss gestellt und genehmigt sein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen. Angebote einholen und begutachten lassen dürfen Sie vorher.

Und wie bei allen Förderprogrammen: Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Die Förderbank entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird in der Praxis aber regelmäßig bewilligt.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Bremen Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Bremen Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

Wenn das Geld nicht reicht: Wohnungsanpassung über das Amt für Soziale Dienste

Reichen Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil nicht aus, kann das Amt für Soziale Dienste Wohnungsanpassungsmaßnahmen ganz oder anteilig übernehmen. Grundlage ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Diese Leistung ist nachrangig – sie greift nur, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, insbesondere nicht die Pflegekasse. Und sie hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Planen Sie Zeit ein. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß rund zehn Wochen. Wer weiß, dass er diesen Weg gehen muss, sollte früh anfangen – wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, ob das für Ihre Situation der richtige Weg ist.


Für Menschen mit Behinderung kommt außerdem die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) infrage – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Zwei Bremer Anlaufstellen, die wir gern empfehlen

BREMER FÖRDERLOTSE Kostenfreie Fördermittelberatung zu allen im Land Bremen abrufbaren Programmen – ein gemeinsames Projekt der BAB, des Netzwerks Bremer und Bremerhavener Modernisieren und der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Telefon 0421 9600-40

kom.fort e. V. Der gemeinnützige Bremer Verein ist auf Beratung zu barrierefreiem Bauen und Wohnen spezialisiert und offizieller Kooperationspartner der BAB im Bereich Barrierefreiheit. Wenn Sie unabhängig einordnen lassen möchten, was in Ihrer Wohnung technisch sinnvoll ist, sind Sie dort richtig.

Wir haben kein Problem damit, Sie dorthin zu schicken. Im Gegenteil: Je klarer Sie wissen, was Sie brauchen, desto besser wird am Ende die Lösung.

Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Bremen

Bei dem Umbau des Eigenheims oder der Eigentumswohnungen darf das Gesamteinkommen sämtlicher zum Haushalt des selbstnutzenden Eigentümers zählenden Personen die Einkommensgrenze des § 8 Abs. 2 des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um nicht mehr als 50% überschreiten.
Alle geförderten Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 15.000 EUR pro Wohnung und die Bagatellgrenze beträgt 3.000 EUR. Außerdem fördert das Land Hamburg die barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ältere sowie behinderte Menschen. Ebenfalls mitfinanziert wird die Schaffung eines barrierefreien Zugangs durch Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen. Hamburgische Investitions- und Förderbank ( Link zur IFB Hamburg).

Nach Abschluss der Maßnahmen muss die geförderte Wohnung:

barrierefrei erreichbar sein.

die Bewegung innerhalb der Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein.

es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität, um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

der Duschplatz stufenlos begehbar sein.

die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Bremen Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?

    Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit oder mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Seit 2024 sind zusätzlich jährliche Wartungskosten bis 300 Euro absetzbar. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung.

  • Gilt die Förderung auch in Bremerhaven?

    Ja. Die BAB ist die Förderbank für das gesamte Land Bremen, also für Bremen und Bremerhaven. Wir sind in Bremerhaven ebenfalls für Sie vor Ort.

  • Was ist, wenn ich mir den Eigenanteil nicht leisten kann?

    Dann kommt eine Wohnungsanpassungsmaßnahme über das Amt für Soziale Dienste infrage. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig und nachrangig gegenüber der Pflegekasse. Rechnen Sie mit rund zehn Wochen Bearbeitungszeit.

  • Wann muss ich den Antrag stellen?

    Immer vor dem Kauf. Bei der BAB gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen als Maßnahmenbeginn, bei Pflegekasse und KfW ebenso. Angebote einholen dürfen Sie vorher.

  • Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?

    Bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe des Zuschusses ist bei allen Pflegegraden von 1 bis 5 identisch.

  • Kann ich den BAB-Kredit mit Zuschüssen kombinieren?

    Ja, das Programm ist ausdrücklich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. In der Praxis holt man zuerst die Zuschüsse von Pflegekasse und KfW und finanziert den Rest über den Kredit.

  • Brauche ich für den BAB-Kredit einen Grundbucheintrag?

    Nein. Die BAB verzichtet bei „Rund ums Haus” auf den Grundschuldeintrag. Das spart Notar- und Grundbuchkosten und macht das Verfahren deutlich schlanker.

  • Was ist das Programm „Rund ums Haus”?

    Ein Förderprogramm der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Der Programmbereich „Altersgerecht Umbauen” leitet das KfW-Darlehen 159 durch und finanziert unter anderem Treppenlifte, Rampen, Aufzüge, bodengleiche Duschen und Türverbreiterungen mit bis zu 50.000 Euro.

  • Wie viel Zuschuss bekomme ich in Bremen für einen Treppenlift?

    Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt, und zusätzlich bis zu 2.500 Euro von der KfW für Einzelmaßnahmen beziehungsweise bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus”. Beides gemeinsam ist möglich, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird.

  • Gibt es in Bremen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

    Nein. Anders als Hamburg zahlt das Land Bremen keinen Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bremen fördert über zinsgünstige Kredite der BAB. Die Zuschüsse kommen in Bremen von der Pflegekasse und von der KfW.

Stand: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern – wir prüfen für Sie den aktuellen Stand.

Das sagen Kunden von Bremen Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte
Arne Buchholz
Gründer und Geschäftsführer

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