Treppenlifte für Bremen und Umgebung

Deutschlandweite Förderung und Zuschüsse für Barrierefreiheit

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.

Bekomme ich für einen Treppenlift in Bremen wirklich Geld vom Staat?

Ja – und in den meisten Fällen von mehreren Stellen gleichzeitig. Ein Treppenlift, Hublift oder Plattformlift verbessert die Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause, und genau dafür gibt es in Deutschland ein ganzes Bündel an Fördertöpfen. Die beiden wichtigsten sind der Zuschuss der Pflegekasse und die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu kommen, je nach Situation, das Sozialamt, die Eingliederungshilfe, die Unfallversicherung, Ihr Bundesland – und das Finanzamt.

Was viele nicht wissen: Diese Töpfe schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Wer das geschickt anstellt, deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab, ohne einen Cent Kredit aufzunehmen.

Bei Bremen Lifte begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Frage „Was steht mir eigentlich zu?" bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift. Einer unserer Mitarbeiter bleibt dabei Ihr fester Ansprechpartner, auch Jahre später, wenn es um Wartung geht.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Erst der Antrag, dann der Auftrag

Fast alle Fördermittel entfallen ersatzlos, wenn Sie den Lift schon bestellt haben. Das gilt für die Pflegekasse, für die KfW und für praktisch jedes Landesprogramm. Als „Beginn des Vorhabens" zählt bereits die Unterschrift unter einem Liefer- oder Leistungsvertrag – nicht erst der Montagetermin.
Das ist der teuerste Fehler, den wir immer wieder erleben: Jemand entscheidet sich für einen Lift, unterschreibt, und erfährt danach, dass 4.180 Euro Zuschuss nicht mehr möglich sind.

Gut zu wissen: Angebote einholen, sich beraten lassen und planen dürfen Sie jederzeit. Das gilt ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn. Rufen Sie uns also ruhig an, bevor irgendetwas unterschrieben ist – dann sortieren wir gemeinsam, welche Anträge in welcher Reihenfolge rausgehen müssen.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Bremen Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist dies fast immer der erste Weg. Die Pflegeversicherung bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – das ist der amtliche Begriff für Umbauten, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern. Ein Treppenlift gehört ausdrücklich dazu, ebenso ein barrierefreies Bad, eine Rampe oder verbreiterte Türen.

Der Zuschuss beträgt seit der Pflegereform 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – vorher waren es 4.000 Euro. Auf vielen Ratgeberseiten steht immer noch der alte Betrag.

Kein Pflegegrad? Dann übernimmt die KfW.

Sie möchten Ihr Zuhause barrierefrei machen, haben aber keinen Pflegegrad – oder Sie haben den Pflegekassen-Zuschuss bereits für das Badezimmer verbraucht? Kein Problem. Die KfW fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Pflegegrad.

Der Zuschuss: KfW 455-B „Barrierereduzierung”

Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Es gibt ihn in zwei Größen:

Was Sie umbauen Zuschusshöhe Maximal
Einzelmaßnahmen, z. B. nur ein Treppenlift 10 % der förderfähigen Kosten 2.500 €
Kompletter Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Kosten 6.250 €

Treppenlifte, Plattform-, Hub- und Senkrechtlifte sind ausdrücklich im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen” gelistet – zusammen mit Aufzügen, Rampen und Handläufen.

Antragsberechtigt sind auch Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Als Mieter sollten Sie vorher eine Modernisierungsvereinbarung mit der Vermieterin abschließen.

Der Standard „Altersgerechtes Haus” – und warum wir hier besonders helfen können

Wer nicht nur den Treppenlift einbaut, sondern Zugang, Bad, Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer barrierereduziert gestaltet, erreicht den Standard „Altersgerechtes Haus” und damit den höheren Fördersatz. Dafür schreibt die KfW zwingend einen Sachverständigen vor, der die Planung begleitet, das Vorhaben dokumentiert und am Ende die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Arne Buchholz ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen. Wenn Sie über eine Einzelmaßnahme hinausdenken, lohnt sich ein Gespräch – der Unterschied zwischen 2.500 und 6.250 Euro ist erheblich.

Der Kredit: KfW 159 „Altersgerecht Umbauen”

Reicht der Zuschuss nicht, gibt es zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Beantragt wird es nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder die Förderbank Ihres Bundeslandes.

Zwei Dinge, die Sie im Blick behalten sollten

Die Mittel sind begrenzt. Für 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 50 Millionen Euro bereit – in den Vorjahren waren es 75 bis 150 Millionen. Das Programm war schon mehrfach vorübergehend geschlossen, weil die Töpfe leer waren. Wer umbauen möchte, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Wir prüfen für Sie, ob aktuell Anträge angenommen werden.

Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Was die Pflegekasse bezahlt, fördert die KfW nicht noch einmal. Aber: Lassen Sie das Bad über die Pflegekasse fördern und den Treppenlift über die KfW, ist beides möglich. Diese Aufteilung sauber hinzubekommen, ist oft der Unterschied zwischen 4.180 und 6.680 Euro Förderung.

Bremen Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Bremen Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

Wenn weder Pflegegrad noch KfW greifen

Sozialamt und Grundsicherung

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehört auch der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung zur Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum. Diese Leistung ist nachrangig – sie kommt nur infrage, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, und sie hängt von Einkommen und Vermögen ab. Bewilligt wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Ein Weg, der auf vielen Ratgeberseiten fehlt: Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wenn der Lift dazu dient, selbstbestimmt zu wohnen oder den Arbeitsplatz zu erreichen, lohnt sich die Anfrage beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe immer.

Nach einem Unfall

Sind Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen, trägt die Kosten je nach Zuständigkeit die Unfallkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft in der Regel großzügiger als jede andere Stelle – hier wird häufig der volle Betrag übernommen.

Was übrig bleibt, holen Sie sich vom Finanzamt zurück

Auch wenn alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, ist meistens noch etwas zu machen. Der Eigenanteil lässt sich auf zwei Wegen steuerlich geltend machen.

Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Dafür brauchen Sie einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit – ein ärztliches Attest oder der Pflegegrad-Bescheid. Absetzbar ist der Betrag, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Bereits erhaltene Zuschüsse müssen Sie abziehen.

Als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Hier zählt der Lohnanteil auf der Rechnung, nicht das Material. 20 Prozent davon ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab. Seit 2024 gilt das zusätzlich für die jährlichen Wartungskosten bis 300 Euro – über die Lebensdauer eines Lifts summiert sich das.

Wichtig für die Praxis: Beide Wege setzen voraus, dass Sie unbar bezahlen. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Und Lohn- und Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein – wir machen das bei Bremen Lifte standardmäßig so.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Kostenübernahme nach einem Unfall

Barrierefreiheit ist mehr als eine Frage der Pflege


Der Begriff „barrierefreies Bauen" hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Er umfasst heute weit mehr als die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen – auch Sehbehinderungen, kognitive Einschränkungen und besondere Körpergrößen werden mitgedacht.


Und Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck, jemand mit gebrochenem Bein – alle profitieren von einem Zuhause, in dem man sich frei bewegen kann. Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet mehr Lebensqualität für alle.


Mit dem Einbau eines Treppenlifts ermöglichen Sie sich und Ihren Angehörigen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben. Das entspricht dem im Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankerten Recht auf Teilhabe und den Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Deutschland ratifiziert wurde.

Zusätzlich: Die Förderung Ihres Bundeslandes

Es gibt weitere Förderungen, die abhängig vom Wohnort sind.

Neben Pflegekasse und KfW legen mehrere Bundesländer eigene Programme auf. Die Unterschiede sind groß – Hamburg zahlt echte Zuschüsse, Bremen fördert überwiegend mit zinsgünstigen Krediten, Niedersachsen hat zum Juli 2026 einen neuen Zuschuss eingeführt.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?

    Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit oder mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Seit 2024 sind zusätzlich jährliche Wartungskosten bis 300 Euro absetzbar. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung.

  • Gilt die Förderung auch in Bremerhaven?

    Ja. Die BAB ist die Förderbank für das gesamte Land Bremen, also für Bremen und Bremerhaven. Wir sind in Bremerhaven ebenfalls für Sie vor Ort.

  • Was ist, wenn ich mir den Eigenanteil nicht leisten kann?

    Dann kommt eine Wohnungsanpassungsmaßnahme über das Amt für Soziale Dienste infrage. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig und nachrangig gegenüber der Pflegekasse. Rechnen Sie mit rund zehn Wochen Bearbeitungszeit.

  • Wann muss ich den Antrag stellen?

    Immer vor dem Kauf. Bei der BAB gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen als Maßnahmenbeginn, bei Pflegekasse und KfW ebenso. Angebote einholen dürfen Sie vorher.

  • Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?

    Bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe des Zuschusses ist bei allen Pflegegraden von 1 bis 5 identisch.

  • Kann ich den BAB-Kredit mit Zuschüssen kombinieren?

    Ja, das Programm ist ausdrücklich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. In der Praxis holt man zuerst die Zuschüsse von Pflegekasse und KfW und finanziert den Rest über den Kredit.

  • Brauche ich für den BAB-Kredit einen Grundbucheintrag?

    Nein. Die BAB verzichtet bei „Rund ums Haus” auf den Grundschuldeintrag. Das spart Notar- und Grundbuchkosten und macht das Verfahren deutlich schlanker.

  • Was ist das Programm „Rund ums Haus”?

    Ein Förderprogramm der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Der Programmbereich „Altersgerecht Umbauen” leitet das KfW-Darlehen 159 durch und finanziert unter anderem Treppenlifte, Rampen, Aufzüge, bodengleiche Duschen und Türverbreiterungen mit bis zu 50.000 Euro.

  • Wie viel Zuschuss bekomme ich in Bremen für einen Treppenlift?

    Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt, und zusätzlich bis zu 2.500 Euro von der KfW für Einzelmaßnahmen beziehungsweise bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus”. Beides gemeinsam ist möglich, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird.

  • Gibt es in Bremen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

    Nein. Anders als Hamburg zahlt das Land Bremen keinen Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bremen fördert über zinsgünstige Kredite der BAB. Die Zuschüsse kommen in Bremen von der Pflegekasse und von der KfW.

Das sagen Kunden von Bremen Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte
Arne Buchholz
Gründer und Geschäftsführer

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