Bedingungen des Niedersächsischen Wohnraumfördersgesetzes (NWoFG)
- Kosten zwischen 10.000 EUR bis 75.000 Euro: Darlehen werden bis zu 40 % der Gesamtkosten gewährt.
- Darlehen bis 25.000 Euro: In diesen Fällen werden bis zu 85 % der Gesamtmaßnahme gefördert. Das Darlehen ist dann bis maximal 2 % zu verzinsen und bis maximal 5 % zu tilgen.
- Kosten unter 10.000 Euro: Keine Förderung
- Zinsen: 1.–10. Jahr: 0 % bzw. bis 2 %*
- ab 11. Jahr: marktüblich (höchstens 6 %
- *Sofern die Tragbarkeit der finanziellen Belastung aus dem Objekt es zulässt, kann eine Verzinsung von bis zu 2 % ab Auszahlung sowie eine Kürzung des Förderbetrages durch die Bewilligungsstelle vorgenommen werden.
- Tilgung: 2 % – Eine Tilgungserhöhung bleibt vorbehalten, falls die Restnutzungsdauer der Wohnung gering ist.
- Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag:
- 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag,
- 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens
- Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % des Darlehensbetrages
- Sicherheiten: Sie stellen grundpfandrechtliche Sicherheiten durch eine nachrangige Grundschuld. Bei Darlehen bis zu 20.000 Euro kann auf eine grundbuchliche Absicherung verzichtet werden.
- Auszahlung: Das Darlehen wird entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt, sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Auszahlung der letzten Rate muss die Schlussbescheinigung der Wohnraumförderstelle (WFS) innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages vorliegen.
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