Wann zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Die Krankenkasse selbst zahlt keinen Anteil beim Kauf eines Treppenliftes, die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse übernimmt das. Wenn eine Person im Haus einen Pflegegrad hat, kann hier einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Der Betrag liegt bei einmalig maximal 4.000 Euro pro Person.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber
