Darf ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen lassen?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch Ihre Wohnung erreichen zu können. Grundsätzlich bedarf der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus trotzdem der Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Als Mieter müssen Sie sich daher zunächst an Ihren Vermieter wenden und die Zustimmung einholen. Es ist empfehlenswert, dies schriftlich zu vereinbaren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Wenn die Zustimmung vorliegt, muss der Einbau des Treppenlifts fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Bau- und Sicherheitsvorschriften erfolgen. Insbesondere der Brandschutz ist einzuhalten.
Es empfiehlt sich einen lokalen Profi, z.B. einen Sachverständigen oder Gutachter, hinzu zu ziehen. Wir verfügen über diese Qualifikation in unserem Hause und kennen die lokalen Bauvorschriften. Sprechen Sie uns gerne auf eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber
