Wo kann ich finanzielle Hilfe für einen Treppenlift bekommen?

  1. Pflegekasse: Wenn der Treppenlift aufgrund von Pflegebedürftigkeit benötigt wird, können Sie einen Antrag auf Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse stellen. Bei einem vorhandenen Pflegerad 1-5, bekommen Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse. In der Regel beträgt dieser max. 4000 €.
  2. KfW-Förderung: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet spezielle Förderprogramme für Barrierefreiheit an. Einige Programme bieten auch Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Treppenliften an.
  3. Sozialamt: Wenn Sie aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, den Treppenlift selbst zu bezahlen, können Sie sich an das Sozialamt wenden und einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
  4. Steuerliche Absetzbarkeit: In einigen Fällen können die Kosten für den Kauf und die Installation eines Treppenlifts steuerlich absetzbar sein.
  5. Berufsgenossenschaften
  6. Regionale Länderzuschüsse

Es ist ratsam, sich im Voraus bei den zuständigen Stellen über die genauen Bedingungen und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtige finanzielle Hilfe erhalten.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung. Wir sind ausgewiesene Experten und kennen die regionalen Zuschussmöglichkeiten.

Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?

Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber

Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.