Welche Auflagen gibt es bei der KfW?
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber
