Ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit oder mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Seit 2024 sind zusätzlich jährliche Wartungskosten bis 300 Euro absetzbar. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Treppenlift?
Kategorie: Sitztreppenlift, TreppenliftWie viel Platz benötigt ein Hublift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber
