Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
  • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Treppenlifte
  • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  • Rampen zur Über­windung von Barrieren

Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?

Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber

Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.