Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?
Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
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Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber
