Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

  • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
  • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
  • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?

Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

Weitere Informationen erhalten Sie im Bremen Lifte Treppenlift-Ratgeber

Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.