Wie lange ist die Gewährleistung bei einem Sitztreppenlift?

Die Gewährleistung bei einem Treppenlift kann je nach Hersteller und Anbieter unterschiedlich ausfallen. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch zwischen 2 und 5 Jahren.
Während dieser Zeit übernimmt der Hersteller oder Anbieter in der Regel die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, die aufgrund von Mängeln oder Fehlern auftreten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gewährleistung in der Regel nur für Schäden gilt, die nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Verwendung verursacht wurden.

Die Garantie muss den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen Rechte dadurch nicht eingeschränkt werden.

Seien Sie hier besonders vorsichtig, denn Garantieinhalte können sehr vielfältig und undurchsichtig sein. In jedem Fall macht es Sinn, sich diese Bedingungen im Vorfeld ganz genau anzuschauen und besonders kritisch zu hinterfragen!

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Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Bremen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Bremen Lifte

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Treppenlift in Wohnhaus vor grauer Wand. Schiene führt an der Wand entlang in den ersten Stock.